WorldTalk - Rollenspiel-Community
~ Jugendschutzrichtlinien ~




Was hier darstellt ist, sind die absoluten Grenzen für Inhalte die zu normalen Tageszeiten (vor 22 Uhr bzw. nach 6 Uhr morgens) von Nutzern einsehbar sind. Dazu zählen insbesondere auch die Gästebücher.
Darüber hinaus gibt es keine Toleranz mehr! Dies sind die harten Grenzen! Wir behalten uns zudem vor, die Richtlinien im Einzelfall stärker einzuschränken. Insbesondere, wenn wir bemerken, dass man sich bewußt an den Grenzen entlang bewegt oder mutwillig jugendschutzkritisches Material angehäuft wird.


Grenzen für Sex und Erotik

Generell nicht erlaubte Inhalte

  • (teilweise) unverhüllte Posendarstellungen: Erotische Posendarstellung von vollständig nackten oder spärlich bekleideten Darsteller/Innen zum Zwecke sexueller Stimulation, z.B. nackte Brüste sowie aufreizende Pose (also nicht: nackte Brüste bei neutraler Körperhaltung)
  • Sexismus: Diskriminierung aufgrund der Vorstellung, dass eines der beiden Geschlechter oder eine sexuelle Ausrichtung minderwertig oder unterlegen sei, z.B. herabwürdigende Darstellung oder Bezeichnung der Frau im sexuellen Kontext; Ausnahme: Bei moralischer Richtigstellung durch den Erzähler/Darsteller erlaubt.
  • eindeutig sexuelle Geräusche und/oder derb-obszöne Ausdrücke: Luststöhnen, Lustschreie, die sexuelle Tendenz verstärkende Ausdrücke wie "geiler Schwanz" oder "feuchte pussy"

Höchstens stark verhüllte Darstellungen

Die Darstellung müssen beim Betrachter Vorwissen für eine Auslegung als sexuellen Inhalt voraussetzen (z.B. komplett verhüllter Sex unter der Bettdecke oder metaphorische Beschreibungen).
  • eindeutig sexuelle Handlungen: Geschlechtsverkehr, Oralverkehr, Selbstbefriedigung; Bei Bildern zählen darunter auch Darstellung, bei denen dies eindeutig ableitbar ist (z.B. trotz Unkenntlichmachen der Geschlechtsorgane); Jedoch: Pornographie ist generell NICHT erlaubt!
  • ungewöhnliche sexuelle Praktiken im Zusammenhang mit Bedrohung, Gewalt, Exkrementen oder sonstigen verstörenden Elementen: Bondage, SM, Fäkalsex; jedoch keinenfalls Pornographie!
  • Fetischismus: Darstellung der sexuellen Erregung durch Schuhe, Strümpfe, Leder, Latex usw.; Bloßes Posieren mit diesen Dingen ist OK, sofern die eine fetischistische Handlung nicht ableitbar wird (z.B. Frau mit Peitsche).
Achtung: Pornographie ist nicht erlaubt! Dies meint "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität." [2].

Nur textliche Darstellung; oder im Bild abgedunkelt/verpixelt

Textliche Darstellung erlaubt. Bei Bildern: Karikaturen, Comics, oder auch schwach verhüllte oder größflächig abgedunkelte / verpixelte Darstellungen erlaubt.
  • Nahaufnahmen von Geschlechtsorganen: Betrifft nur primäre Geschlechtsorgane! Nahaufnahme bedeutet: der Fokus ist bewusst oder unbewusst auf das Geschlechtsorgan selbst gerichtet.

Reale Darstellungen

Reale Darstellung, ohne Verhüllung oder Verfremdung.
  • Erotik: Aktfotografie, moderate Darstellungen (z.B. Reizwäsche tragende Erwachsene)


Grenzen für Gewaltdarstellung

Einordnung nach Art des Wesens

Wir unterscheiden hier teilweise nach der Art des Wesen, dem gegenüber Gewalt dargestellt wird. Diese werden hier erklärt.
  • Menschen und -ähnliche Wesen: Zu ähnlichen Wesen zählen z.B. Elben oder Zwerge. Entscheident ist, dass die Wesen im Erscheinungsbild und Gewaltreaktion Menschen -weitgehend- vergleichbar sind.
  • Tiere: Normale Tiere, die im realen Leben vorkommen. Dazu zählen insbesondere keine menschenartige Tierwesen (z.B. Anthros) oder sprechende Tiere.
  • Fantasiewesen: Wesen die weder unter Menschenähnliche Wesen fallen, noch realitätsnahe Tiere sind.

Generell nicht erlaubte Inhalte

  • Mutwillige Zerstörung beispielweise von Gegenständen (z.B. Autos, Gebäuden); Unbedeutende Kleinigkeiten sind hiervon ausgenommen.
  • Darstellung der Folgen von Gewalteinwirkungen: Folgen nicht unerheblicher Gewalt. Beispiele: Leichen, Leichenteile, verstümmelte Körperteile.
  • Gore oder Splatter-Elemente Überspitzte Darstellung exzessiver Gewalt (Verletzung, Zerstückelung) oder Ergebnisse derselben (z.B. Herausquellen von Organen, Eingeweiden); Auch: gezielte Verstümmelung (hierzu zählen keine "Unfälle").
  • Gewaltverherrlichung Gewalt wird glorifiziert und als positiv dargestellt. Insbesondere Punktevergabe nach Anzahl von Tötungen. Dazu zählt auch Design der Handlung/Missionen mit entsprechenden Zielvorgaben! Ebenso die Darstellung von Mord-, Folter und brutalen Gewaltsszenen zum Selbstzweck (z.B. ohne dass dies für die Story wichtig ist).

Vergewaltigung

Erlaubt ist generell nur eine stark abstrahierte textuelle Darstellung. Die Tat soll möglichst nur als solches erwähnt oder grob umschrieben werden.

Andere sexuelle Übergriffe

Dazu zählen unerwünschte körperliche Zudringlichkeit ("Begrabschen"). Sie dürfen realtitätnah beschrieben werden. Dies betrifft jedoch nur Handlungen zwischen menschenartigen Wesen. Handlungen von menschenartigen mit Tieren ist gemäß den Regelungen unter "Sex und Erotik" zu interpretieren (insbesondere Fetischismus, ungewöhnliche sexuelle Praktiken).

Folter

Unter Folter ist gezieltes hinzufügen von psychischen oder physischem, nicht unerheblichen Leids am hilflosen Opfer gemeint. Gegenüber menschenartigen Wesen und Tieren sind hier ebenso nur eine stark abstrahierende Darstellung sowie verfremdete Inhalte zulässig. Die Grenzen sind: Comicdarstellungen mit realen Elementen (wie Blut) sowie abstrakte textliche Darstellung der Gewaltausübung. Achtung: Für Folter von Fantasiewesen gilt jedoch ein generelles Verbot! (Das schätzt die FSM so ein; warum wissen wir noch nicht)

Verstümmelung

Gemeint sind Blendung, Verlust von Körperteilen; mehr als schwerwiegende Verletzungen.
Bei menschartigen Wesen sind höchstens stark abstrahierende Darstellungen sowie verfremdete Inhalte zulässig. Die Grenzen sind: Comicdarstellungen mit realen Elementen (wie Blut) sowie abstrakte textliche Darstellung der Gewaltausübung.
Für Tiere und Fantasiewesen ist eine real wirkende Darstellung erlaubt.
ACHTUNG: Für alle Wesen gilt jedoch das oben beschriebene Verbot von 'Darstellung der Folgen von Gewalteinwirkungen', 'Gore oder Splatter-Elemente'; ebenso 'Schockeffekte' (weiter unten)!

Tötung

Bei der Darstellung von Tötungen gilt als Grenze eine moderat abstrahierte/verfremdete Darstellung. Das meint eine Darstellung, die nicht auf möglichst hohe Realitätsnähe ausgelegt ist.
ACHTUNG: Nicht erlaubt sind die oben beschriebenen Darstellungen von 'Folgen von Gewalteinwirkungen' sowie 'Gewaltverherrlichung'; ebenso 'Schockeffekte' (weiter unten)!

Verletzung

Gemeint ist hier die Darstellung von nicht unerheblichen Verletzungen (sowohl die Handlung als auch der Zustand). Nicht erhebliche Verletzungen sind z.B. das stechen an den Dornen eines Rosenstrauchs.
Gegenüber menschenartigen Wesen ist nur eine moderat abstrahierte/verfremdete Darstellung gestattet. Das meint eine Darstellung, die nicht auf möglichst hohe Realitätsnähe ausgelegt ist. Bei Tieren und Fantasiewesen darf dies realitätsnah dargestellt werden.
ACHTUNG: Nicht erlaubt sind die oben beschriebenen Darstellungen von 'Gewaltverherrlichung'; ebenso 'Schockeffekte' (weiter unten)!

Blutvergießen

Dies meint die Darstellung von stärkerem Bluten, nicht jedoch der Vorgang des Verletzens. Eine realitätsnahe Darstellung ist gestattet.
ACHTUNG: Nicht erlaubt sind die unten beschriebenen Darstellungen von 'Schockeffekten'!


Sonstige Verbote

Die folgenden Inhalte sind nicht gestattet. Es folgen als Abgrenzung "geduldete" Inhalte.

Antisoziales sowie Selbstgefährdung

  • Aufforderung zur Selbstverletzung/-gefährdung: Pro-Ana, Selbstverstümmelung befürworten, Suizidbefürwortung; Ausnahme sind "virtuell" gefährliche Situationen in Spielen, solange keine explizite Aufforderung enthalten ist.
  • Demokratiekritische oder politisch-extremistische Anschauungen ohne Kritik / moralischer Richtigstellung.
  • Einseitig positive Darstellung antisozialen Veraltens - Mobbing (nachhaltiges Schikanieren), Cyber-Bullying (Diffarmierung, Belästigung, Bedränung, Nötigung), Happy Slapping (z.B. unvermittelter körperlicher Angriff auf eine/n Unbeteiligte/n, aufgezeichnet als Video) sowie Stalking (beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person)
  • Einseitig positive Darstellung von Kriminalität, Nationalismus/Faschismus, Tabak/Alkohol, illegalen Drogen
  • Anleitungen zur Durchfürung krimineller Handlungen oder zur Nutzung illegaler Drogen

Bedrohliche & ängstigende Inhalte

  • Real wirkende Bedrohung des Benutzers. Hierbei sind Bedrohungssituationen gemeint, die aus Sicht des Nutzers real erscheinen. Dies gilt vor allem, wenn dabei persönliche Informationen des Nutzers mit eingezogen werden.
  • Schockeffekte: Einsatz von Effekten, die den Betrachter stark erschrecken können.

Geduldete/Erlaubte Inhalte:

  • vulgäre/obszöne Sprache bzw. Flüche - Einzuhalten sind die Einschränkungen bei 'Sex und Erotik'!
  • Diskriminierung (Inplay!), jedoch nicht Sexismus! Verwerfliche Benachteiligung, Nichtbeachtung, Ausschluss oder Ungleichbehandlung einzelner Personen oder Gruppen. Jedoch nicht: Seximus (Diskriminierung im sexuellen Kontext; siehe: 'Sex und Erotik')!
    Dies ist natürlich nur gestattet, sofern klar erkennbar ist, dass sich dies nicht real sondern Teil des Spiels ist. Kritik und moralische Richtigstellung ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert.
  • Gewalt-, Kriegs-, Naturkatastrophen- sowie Zerstörungsszenarien: Erdbeben in einer Großstadt, organisierte Kriminalität oder Gewalt; auch gefährliche Darstellung des Straßenverkehrs (Unfalltot)
  • verstörende Bedrohungs und Gewaltszenarien: Kindstötungen, Kindesentführungen, Kindesmissbrauch, Bedrohung von Kindern. Tötung/Misshandlung von kinderaffinen Identifikationsfiguren. ACHTUNG: In jedem Fall sind aber die Grenzen für den Detailgrad der Darstellung einzuhalten!
  • Darstellung von befremdlichen/unheimlichen Charakteren/Aktionen: Insbesondere beänstigend wirkende Kreaturen sowie unheimlichen "übernatürlichen" Phänomenen (Beschwörung von Toten) sowie Okultismus.
Hinweis: "Einseitige" positive Darstellung meint hier die ausschließlich positive Darstellung, ohne realen Versuch einer Gegenargumentation oder ernsthafter Kritik.


Quellenangabe und Rechtliches:

Diese Seite basiert auf dem Fragebogen zur Altersklassifizierung der FSM [1]. Dabei wurde ein Großteil der Formulierungen wörtlich übernommen, um den "Stille-Post-Effekt" zu verhindern. WorldTalk.de ist nicht Urheber dieser Texte oder der Einstufungsgrenzen! Weder WorldTalk.de noch die FSM übernehmen eine Haftung für die Korrektheit dieser Information! Wir haben jedoch nach besten Wissen und Gewissen darauf geachtet, dass die gesetzlichen Erfordernisse korrekt umgesetzt wurden.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Zusätzlich zu diesen Richtlinien (nach Hausrecht) gilt immer auch geltendes Recht. Der Nutzer hat den kleinsten gemeinsamen Nenner dessen umzusetzen!

[1] https://www.altersklassifizierung.de/de/fragebogen
[2] Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. März 1974, Az.: 1 Ss 847/73, NJW 1974, S. 1474 (zum Tatbestandsmerkmal der pornographischen Darstellung nach der Neufassung des § 184 StGB).